Hier kann kein Antrag auf An- oder Abmeldung gestellt werden, sondern es gibt Ihrerseits lediglich Klärungsbedarf bei entsprechenden Problemen innerhalb der Meldephase.
Eine Befreiung vom sprachpraktischen Eingangstest kann nur bei Vorliegen dieser Bedingungen erfolgen (siehe unter "Anerkennung auswärtiger Nachweise").