BaföG

Leistungsbescheinigungen nach § 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studierende der romanistischen Studiengänge (inkl. Auslands-BAföG) im Kernfach werden im Studienbüro unseres Seminars bearbeitet. Studierende des Bachelor of Education wenden sich bitte an das Hochschulprüfungsamt der JGU und Studierende eines romanistischen Beifachs im Rahmen des Bachelor of Arts an das Studienbüro des jeweiligen Kernfachs.

"Dass die/der Auszubildende die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat", kann nur bestätigt werden, wenn Sie die laut Studienverlaufsplan/ Prüfungsordnung für das jeweilige Semester vorgesehenen Module vollständig abgeschlossen haben. Im B.Ed. sind das z.B. im 3. Semester die Module 1-4, im 4.Semester kommt noch Modul 5 dazu. Im B.A. Beifach für Nichtromanisten sind es im 3. Semester die Module 1, 4 und 5, im 4. Semester zusätzlich Modul 3.

Wenn Sie zum Ende des 4. Semesters eine Bescheinigung für das 4. Semester beantragen wollen, ist das nur sinnvoll, wenn bereits alle Noten vorliegen. Ansonsten kann kein positiver Bescheid erfolgen, sondern es können die noch fehlenden Leistung aufgeführt werden, bestenfalls mit dem Hinweis, dass die Prüfungsergebnisse noch nicht vorliegen. Weiteres hierzu erläutert das Amt für Ausbildungsförderung (="BaföG-Amt").