In den aktuellen Bachelor-Prüfungsordnungen sowie in den Master-Studiengängen sind für die einzelnen Module unterschiedliche Prüfungsformen vorgesehen, die je nach Studeingang variieren können. Modulprüfungen setzen grundsätzlich die aktive Teilnahme an sämtlichen dadurch abzudeckenden Veranstaltung voraus. Hier finden Sie Informationen zu einigen Besonderheiten.
- Bachelor of Arts
Das Portfolio im Modul 6 B. A. Beifach (...2006/4006b/eb - Portugiesisch: M.05.131.2007b) dokumentiert den Lernfortschritt der Studierenden in den drei Vorlesungen des Moduls anhand von orientierenden Leitfragen, die von den Prüfern aufgrund der Prüfungsanmeldung über Jogustine ausgegeben werden. Die Anmeldung erfolgt erst, wenn alle drei zugehörigen Vorlesungen belegt wurden. Entsprechend den drei abgedeckten Veranstaltungen hat es drei Teile zu je etwa 5 Seiten (~12500 Zeichen). Der Prüfling wählt einen Hauptprüfer und reicht nach der Anmeldung in Jogustine zum Ende der jeweiligen zweiwöchigen Frist (Beginn: Montag nach Vorlesungsschluss) das gesamte Portfolio zusammen mit dem Deckblatt in Papierform bei diesem ein. Zugleich wird das Portfolio in elektronischer Form im Reader hochgeladen (fristgerecht und in einer Datei, zusammen mit dem Deckblatt). Die Bearbeitung der Leitfragen umfasst eine intensive und kritische Auseinandersetzung mit den Lerninhalten. Wichtiger Hinweis: Die Bearbeitung der Prüfungsleistung kann nur sichergestellt werden, wenn auf dem Prüfungsdeckblatt eine prüfungsberechtigte Person als Hauptprüfer benannt wird.
- Master of Education
Das Portfolio in Modul 10 M. Ed. realisiert und reflektiert im Rahmen der Projektstudie die didaktische Umsetzung einer Fachvorlesung aus diesem Modul und umfasst einen Unterrichtsentwurf. Es wird empfohlen, diese Veranstaltung nach dem Vertiefenden Praktikum zu belegen.
Bachelor of Arts: Die Ausgabe des Themas und die Betreuung der Bachelorarbeit obliegt den Professuren, Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Lehrkräften für besondere Aufgaben (am Romanischen Seminar nicht den Lehrbeauftragten). Mindestens eine oder einer der Gutachtenden muss Professor oder Professorin des FB 05 bzw. Hochschullehrer, Hochschullehrerin bzw. diesem Status gleichgestellt (z. B. habilitiert, vgl. Prüfungsordnung Bachelor, § 15 Abs. 10) sein.
Für die Meldung zur Bachelorarbeit (jeweils bis Anfang März bzw. Anfang September) verwenden Sie bitte die auf der Webseite des FB 05 bereitgestellten Formulare (mit weiteren Hinweisen). Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Typus zwischen 7 und 9 Wochen (ab Anmeldung und Themenausgabe).
Bachelor of Education: Bei der fachlichen Betreuung der Bachelorarbeit können wissenschaftliche Mitarbeiter mit einbezogen werden (BEdPO § 15). Die mündliche Prüfung entfällt. Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt über das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt.
Anders als im Fachanhang derzeit noch fehlerhaft angegeben, hat die mündliche Prüfung zum einen Themen aus dem Umkreis der Bachelorarbeit zum Gegenstand, zum anderen Themen aus Veranstaltungen der Module 7 (Sprachwissenschaft) oder 8 (Literaturwissenschaft). Dabei darf die Disziplin (Sprach- oder Literaturwissenschaft), aus der das Thema der Bachelorarbeit gewählt wurde, nicht nochmals verwendet werden.Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern oder von einer Prüferin oder einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers durchgeführt. In der Regel sollte einer der Prüfenden die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit sein (BAPO § 16).
Hier wird bald über die Verfahrensweise informiert.
Im Rahmen der Übergangsregelung lt. LVO 2003 und 2005 ist eine Meldung zur Ersten Staatsprüfung im Staatsexamen nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie die 2013 bzw. 2015 ausgelaufenen Prüfungsordnungen und damit den Wegfall der Prüfungsmöglichkeiten zu diesen Stichdaten.
Studierende, welche sich in zu begründenden Härtefällen zum letzten Prüfungsteil anmelden, können die Prüfung nur noch nach der LVO 2007 (ÜVO 2) ablegen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung.
Magisterprüfungen wurden (außer in speziell genehmigten Härtefällen) letztmalig 2015 abgenommen,