Erweiterungsprüfung Lehramt / Zusatzqualifikation Unterrichtserlaubnis

Erweiterungsprüfung zu lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen / Zusatzqualifikation Unterrichtserlaubnis

Seit WS 2011/12 kann die Lehrbefähigung für Französisch, Spanisch Italienisch und für Portugiesisch seit WS 2022/23 (siehe unten) als drittes Fach im Rahmen eines Zertifikatsstudienganges erworben werden. Hierfür sind insgesamt 6 Module aus den entsprechenden Bachelor- und Masterstudiengängen zu absolvieren (1 bzw. 2, 4, 6, 7, 10 und 12). Bewerber der Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch müssen im 5. (bzw. bei der Portugiesisch-Zusatzqualifikation im 3.) oder einem höheren Semester des Bachelor of Education oder im Master of Education eingeschrieben sein. Auch nach dem Abschluss des regulären Lehramtsstudiums bzw. nach dem 2. Staatsexamen kann die Prüfung noch abgelegt werden.

Sprachpraktischer Eingangstest (50% der Punktzahl) und sind zu erbringen, der Auslands-Studienaufenthalt ist jedoch nicht obligatorisch. Beim Nachweis des Latinums gilt analog zu den B.Ed.-Studiengängen diese Regelung (siehe hierzu das Online-Antragsformular für Studierende, die vor dem SoSe 2020 eingeschrieben wurden).

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Landesverordnung vom 29.07.2011 (Download rechte Spalte).

Zusatzqualifikation Unterrichtserlaubnis

Zertifikat über die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Unterrichtserlaubnis in Portugiesisch (seit WiSe 2022/23)