Rücktritt von Prüfungen

In den Bachelor- und Master-Studiengängen kann ein regulärer Rücktritt von der bereits angemeldeten Prüfung nur während der Anmeldefrist durch Abmeldung in Jogustine erfolgen.

Sollte wegen Krankheit bzw. Prüfungsunfähigkeit ein Rücktritt nach Ende der Anmeldefrist nötig werden, gilt Folgendes:

In Fällen von Nichtteilnahme an Prüfungsleistungen bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist bis spätestens 3 Tage nach dem Termin ein ärztliches Attest (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Eine Krankschreibung oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichen nicht aus.

Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllte Bescheinigung (Angabe der betroffenen Prüfungen und Prüfer!) im Studienbüro ein und informieren Sie gleichzeitig die jeweiligen Prüfer. Atteste sind

einzureichen.

Wenn aufgrund einer Krankschreibung die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit verlängert werden soll, können in der Regel nur so viele Kalendertage gewährt werden, wie die Prüfungsunfähigkeit lt. Attest gedauert hat. Wenn die festgelegte Frist bzw. die gewährte Verlängerung überschritten wird, gilt die Arbeit als nicht bestanden und muss mit einem modifizierten Thema wiederholt werden.

Entsprechendes gilt in Fällen von krankheitsbedingter Nichtteilnahme an angemeldeten Abschlussprüfungen der Altstudiengänge.