Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen

Die Anerkennung von Leistungen aus einem Auslands-Studienaufenthalt erfolgt auf der Grundlage eines vor dem Auslandssemester getroffenen Learning Agreements. Unter Vorlage einer Kopie des Learning Agreements, des auswärtigen Transcript of Records und des korrekt vorausgefüllten Antrag auf Anerkennung wenden Sie sich zwecks Anerkennung Ihrer auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Ihrem Auslandsaufenthalt an Herr Professor Dr. Christoph Gabriel und Frau Birgitta Pees, M.A. (Spanisch), Frau Dr. Yvonne Hendrich (Portugiesisch) bzw. an Herr Dr. Holger Wochele (Französisch, Italienisch).

Grundsätzlich gilt:
  • Die Hausarbeit in Modul 4 (Grundlagen der Literaturwissenschaft), die neben dem PS2 auch die einführende Vorlesung zur Literaturgeschichte und das PS1 abdecken soll, muss am Romanischen Seminar erbracht werden (Anmeldung im Folgesemester lt. Studienverlaufsplan).
  • Für die Hausarbeit in Modul 8 (PS3 Literaturwissenschaft) kann hingegen eine auswärtige Prüfungsleistung anerkannt werden.
  • Nach Absprache sind weitere Studienleistungen, insbesondere die Kurse zu Sprach- und Literaturdidaktik mit den entsprechenden Klausuren sowie weitere Kursteilnahmen anerkennungsfähig.
  • Zusätzliche Möglichkeiten der Anerkennung bestehen im M.Ed.

Bitte klären Sie vor dem Aufenthalt unbedingt in der Studienfachberatung ab, welche Kurse und Prüfungen aus dem Lehrangebot der Gasthochschule anerkennungsfähig sind und lassen Sie sich diese Zusage in Form des Learning Agreements bescheinigen.

Wenn Sie bei einem Wechsel von anderen Universitäten bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen möchten, verwenden Sie dafür bitte das vom Fachbereich 05 bereitgestellte Formular und legen außerdem ein Transcript of Records bzw. eine selbst erstellte tabellarische Leistungsübersicht vor. Diese Anerkennung auswärtiger Leistungen ist jedoch erst nach erfolgreicher Einschreibung möglich, die ihrerseits auf der Grundlage einer von unserer Studienberatung durchzuführenden Fachsemestereinstufung erfolgt.

Anhand unserer Prüfungsordnungen und Modulhandbücher können Sie sich im Voraus einen Eindruck verschaffen, welche Ihrer bereits erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden können. Modulteilleistungen sind in der Regel nicht anrechnungsfähig (außer Kursteilnahmen und nicht notenrelevanten Studienleistungen). Im Hinblick auf die Anrechnungsfähigkeit einzelner Leistung sollten Sie vor einer eventuellen Bewerbung die Studienfachberatung aufsuchen.