Rücktritt von Prüfungen
Normalerweise kann in den Bachelor- und Master-Studiengängen ein Rücktritt von der bereits angemeldeten Prüfung nur während der Anmeldefrist durch Abmeldung in Jogustine erfolgen.Sollte wegen Krankheit ein Rücktritt nach Ende der Anmeldefrist nötig werden, gilt Folgendes:
In Fällen von Nichtteilnahme an Prüfungsleistungen bei Krankheit ist bis spätestens 3 Tage nach dem Termin ein ärztliches Attest vorzulegen. Dieses darf aus Gründen des Datenschutzes keine Diagnose enthalten. Eine Krankschreibung oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichen nicht aus.
Bitte geben Sie bei der Einreichung des Attestes im Studienbüro auch an, welche Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen davon betroffen sind, damit die Information durch die Prüfungsmanagerinnen richtig verbucht werden kann. Atteste für Französisch bzw. Italienisch sind bei Frau Pees einzureichen, für Spanisch und Portugiesisch bei Frau Simaei.
Entsprechendes gilt in Fällen von krankheitsbedingter Nichtteilnahme an angemeldeten Prüfungen der Altstudiengänge (Zwischen- und Abschlussprüfungen).