Studiengänge
Sie können romanistische Fächer derzeit innerhalb folgender Studiengänge studieren:- Bachelor-Studiengänge - Bachelor of Arts (Französisch, Spanisch und Italienisch als Kernfach und Beifach, Portugiesisch nur als Beifach) und Bachelor of Education (Französisch, Spanisch und Italienisch für Lehramt) - werden seit WS 2008/09 als 6-semestrige modularisierte Studiengänge angeboten.
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Master-Studiengänge: ab WS 2011/12 wird der zum Lehramt an Gymnasien führende Master of Education angeboten sowie der Master of Arts Romanistik interkulturell.
Hier finden Sie vorläufige Informationen zum Übergang vom Bachelor in den Master-Studiengang - Deutsch-Französischer Doppelabschluss Magister/Master der Université de Bourgogne (in Französisch als Haupt- und Nebenfach; in Italienisch, Spanisch und Portugiesisch nur als Nebenfach) oder Staatsexamen/Master der Université de Bourgogne (in Französisch)
- Schwerpunkt im B. Sc. und M. Sc. Wirtschaftspädagogik. Diese Studiengänge sind weitgehend mit B.Ed./M.Ed. identisch. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik,
Die folgenden Studiengänge werden noch fortgeführt. Eine Neueinschreibung ist aber nicht mehr möglich.
- Doppelwahlpflichtfach für Diplom-Wirtschaftspädagogen (Französisch; Spanisch/Italienisch analog) und Diplom-Soziologen (alt)
- Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen Französisch, Spanisch, Italienisch; Erweiterungsprüfung und "nichtkünstlerisches Beifach" Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch). Informationen zum Auslaufen dieser Studiengänge (2013 bzw. ca. 2015) sowie Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zum alten Staatsexamen finden Sie hier.
- Magister Artium ("Romanische Philologie": Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch): Studierende, die ihr Studium in einem Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg Universität Mainz vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben, können sich bis einschließlich Sommersemester 2015 nach der in § 1 genannten Prüfungsordnung prüfen lassen. (Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Magisterprüfung..., § 2).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Studien- und Prüfungsordnungen.